Deutsches Reich, amtliche Bezeichnung des deutschen Staates 1871–1945.

Zum Gebiet des Deutschen Reichs gehörten 1871–1918 (Kaiserreich) 25 Staaten (vier Königreiche, sechs Großherzogtümer, fünf Herzogtümer, sieben Fürstentümer

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Verfassung

Verfassungsgeschichtlich war das Deutsche Reich nacheinander eine konstitutionelle Monarchie, eine parlamentarische Monarchie, eine parlamentarische Republik und eine Diktatur. Der ab 1871 Deutsches Reich genannte Staat war aus einer Erweiterung des Norddeutschen Bundes (1866/67–70) hervorgegangen. Durch die Novemberverträge von 1870 traten die süddeutschen Staaten dem Norddeutschen Bund bei, der sich in Deutsches Reich umbenannte (19.12.1870). Das Deutsche Reich existierte staatsrechtlich ab 1.1.1871 und war eine konstitutionelle Monarchie (Kaiserproklamation am 18.1.1871 in Versailles, früher sogenannter Reichsgründungstag; Reichsverfassung vom 16.4.1871) und ein Bundesstaat.

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Orden

Die Verleihung von Orden war während des Kaiserreiches Sache der monarchischen Bundesstaaten.

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Rechtslage 1945–90

Aus staats- und völkerrechtlicher Sicht blieb umstritten, ob das Deutsche Reich nach seinem militärischen Zusammenbruch im April/Mai 1945 als Rechtssubjekt fortbestand. Die »Diskontinuitätstheorien« (Untergangstheorien) verneinten dies. Nach ihnen war der bis 1945 Deutsches Reich genannte Staat untergegangen, Bundesrepublik Deutschland und DDR waren als Nachfolgestaaten entstanden. Innerhalb dieser Konzeption blieb strittig, zu welchem Zeitpunkt das Deutsche Reich

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Rechtslage nach 1990

Nach der Wiederherstellung der deutschen Einheit durch den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (3.10.1990) sowie

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Literatur

N. Freytag, Das Wilhelminische Kaiserreich 1890-1914 (2018)
E. Kolb, Die Weimarer Republik
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Quellenangabe
Brockhaus, Deutsches Reich (1871-1945). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/deutsches-reich-20