Aus staats- und völkerrechtlicher Sicht blieb umstritten, ob das Deutsche Reich nach seinem militärischen Zusammenbruch im April/Mai 1945 als Rechtssubjekt fortbestand. Die »Diskontinuitätstheorien« (Untergangstheorien) verneinten dies. Nach ihnen war der bis 1945 Deutsches Reich genannte Staat untergegangen, Bundesrepublik Deutschland und DDR waren als Nachfolgestaaten entstanden. Innerhalb dieser Konzeption blieb strittig, zu welchem Zeitpunkt das Deutsche Reich

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Quellenangabe
Brockhaus, Rechtslage 1945–90. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/deutsches-reich-20/rechtslage-1945-90