Dienst|aufsicht, öffentliches Dienstrecht: personalrechtliche Kontroll- und Weisungsbefugnis eines staatl. Dienstherrn in Person des Dienstvorgesetzten gegenüber seinen Bediensteten. Im Unterschied zur Fachaufsicht

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Quellenangabe
Brockhaus, Dienstaufsicht (öffentliches Dienstrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/dienstaufsicht-öffentliches-dienstrecht