Dienstfahrzeug, Dienstwagen, Firmenwagen, Dienstfahrrad, im Einkommensteuerrecht ein betriebliches Kraftfahrzeug (Pkw, Fahrrad),

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Dienstwagen

1) Nutzt ein Unternehmer einen Dienstwagen seines Unternehmens auch privat, so dürfen die auf die private Nutzung entfallenden Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, sondern sie zählen als (Nutzungs-)Entnahme

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Dienstfahrrad

Dienstfahrräder können vom Unternehmer bzw. dem Arbeitnehmer in gleicher Weise genutzt werden wie Dienstwagen.

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Quellenangabe
Brockhaus, Dienstfahrzeug. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/dienstfahrzeug