dinglicher Vertrag (Recht)
dinglicher Vertrag, Recht: sachenrechtliche Einigung, die eine Änderung der Rechtsverhältnisse an
(11 von 38 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?
Quellenangabe
Brockhaus,
dinglicher Vertrag (Recht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/dinglicher-vertrag-recht