Direktversicherung, 1) Bezeichnung der Erstversicherung in Abgrenzung zur Rückversicherung; 2) Versicherungsvertrag, der ohne die Vermittlung des Versicherungsaußendienstes zustande kommt; 3) in der betrieblichen Altersversorgung eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer zugunsten seines Arbeitnehmers und/oder dessen Hinterbliebenen als Bezugsberechtigte abschließt. Die häufigsten Formen sind Kapital- und Risikolebensversicherungen, fondsgebundene Lebensversicherungen sowie Rentenversicherungen mit und ohne Kapitalwahlrecht. Die Beiträge, die der Arbeitgeber für die Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung seines Arbeitnehmers an ein Lebensversicherungsunternehmen leistet, sind für ihn

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Quellenangabe
Brockhaus, Direktversicherung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/direktversicherung