Direktzusage, betriebliche Altersversorgung: vertragliche Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer bestimmte Leistungen der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung unmittelbar selbst zu zahlen. Der Arbeitgeber ist der Versorgungsträger. Auf die Leistungen hat der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch. Die Finanzierung

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Quellenangabe
Brockhaus, Direktzusage (betriebliche Altersversorgung). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/direktzusage-betriebliche-altersversorgung