Diskriminierungsverbot, Staatsrecht: gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen, besonders in Verfassungen und internationalen Abkommen, die eine Benachteiligung oder Bevorzugung von Menschen wegen ihrer Rasse, Religion, politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder wegen ihres Geschlechts verbieten.

Diskriminierungsverbote haben sich historisch jeweils als Reaktion auf die Verfolgung bestimmter Minderheiten herausgebildet. Das Diskriminierungsverbot ist primär staatsgerichtet; zwischen Privaten gilt es grundsätzlich nicht, doch kann zivilrechtlich ein diskriminierendes Verhalten, etwa bei der Auswahl von Vertragspartnern, Restaurantgästen etc., als sittenwidrig gewertet werden. In neuerer Zeit erstrecken gesetzliche Regelungen

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Quellenangabe
Brockhaus, Diskriminierungsverbot (Staatsrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/diskriminierungsverbot-staatsrecht