Disziplinarrecht, in Deutschland die Gesamtheit der Bestimmungen über Inhalt und Behandlung von Dienstvergehen der Beamten, Soldaten und Richter. Anders als das Strafrecht bezweckt es nicht Sühne für begangenes Unrecht, sondern die Wahrung der Reinheit des Amtes im Sinne eines durch Leistung, Loyalität und Integrität bestimmten Dienstverhältnisses im Interesse von Funktionstüchtigkeit und Ansehen des öffentlichen Dienstes. Neben der Aufrechterhaltung der Disziplin sowie der Entfernung unwürdiger Personen aus dem Dienstverhältnis dient es dem Schutz der Beamten, indem es deren Rechtsstellung durch die

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Quellenangabe
Brockhaus, Disziplinarrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/disziplinarrecht