Dreimonatseinrede (Erbrecht)
Dreimonats|einrede, Erbrecht: Recht des Erben, der noch nicht unbeschränkt haftet, während
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Quellenangabe
Brockhaus,
Dreimonatseinrede (Erbrecht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/dreimonatseinrede-erbrecht