Drogenstrafrecht, Strafvorschriften, die den Vertrieb und die Veräußerung, den Missbrauch Sucht verursachender Substanzen verhindern sollen. In Deutschland sind die Straf- und Ordnungswidrigkeitenvorschriften im Betäubungsmittelgesetz (Abkürzung BtMG, §§ 29 ff.) vom 28. 7. 1981 (gültig in der Fassung vom 1. 3. 1994), im Arzneimittelgesetz vom 11. 12. 1998 in der Fassung vom 12. 12. 2005 und im Grundstoffüberwachungsgesetz vom 11. 3. 2008 (Abkürzung GÜG) geregelt. Während Arzneimittel im Arzneimittelgesetz definiert und in mehreren Verordnungen geregelt werden, die Grundstoffe im GÜG definiert und in einer Verordnung aufgezählt werden, gibt

(80 von 595 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Werke

Weiterführende Literatur:

H. H. Körner: Betäubungsmittelgesetz, Arzneimittelgesetz (82015).
(7 von 7 Wörtern)

Quellenangabe
Brockhaus, Drogenstrafrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/drogenstrafrecht