Drohung, Recht: 1) im Strafrecht das Inaussichtstellen eines Übels, dessen Verwirklichung davon abhängen soll, dass der Bedrohte sich nicht nach dem Willen des Drohenden verhält. Die Drohung ist Tatbestandsmerkmal der verschiedensten Delikte wie Nötigung, Erpressung, Raub, Vergewaltigung. Selbstständig strafbar ist nach § 241 StGB die Bedrohung mit einem Verbrechen

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Quellenangabe
Brockhaus, Drohung (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/drohung-recht