Ebenbürtigkeit, Rechtsgeschichte: die gleichwertige Abkunft mehrerer Rechtsgenossen, die zur Standes- und Rechtsgleichheit führte. Im Mittelalter war die Ebenbürtigkeit (Begriff erstmals im Sachsenspiegel) Ausdruck von

(24 von 171 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Ebenbürtigkeit (Rechtsgeschichte). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/ebenburtigkeit-rechtsgeschichte