Ebenbürtigkeit (Rechtsgeschichte)
Ebenbürtigkeit, Rechtsgeschichte: die gleichwertige Abkunft mehrerer Rechtsgenossen, die zur Standes- und Rechtsgleichheit führte. Im Mittelalter war die Ebenbürtigkeit (Begriff erstmals im Sachsenspiegel) Ausdruck von
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Quellenangabe
Brockhaus,
Ebenbürtigkeit (Rechtsgeschichte).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/ebenburtigkeit-rechtsgeschichte