Ehegattenbesteuerung, Steuerrecht: das Verfahren der Besteuerung der Einkommen von Ehegatten: 1) Bei der getrennten Veranlagung werden beide Ehegatten wie Alleinstehende besteuert (Individualbesteuerung). 2) Bei der einfachen Zusammenveranlagung wird die Summe der Einkommen der Ehepartner dem allgemeinen Steuertarif unterworfen; sind beide Partner

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Quellenangabe
Brockhaus, Ehegattenbesteuerung (Steuerrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/ehegattenbesteuerung-steuerrecht