Die Ordnung der kirchlichen Ehe wurde aus christlichen (z. B. Unauflöslichkeitsforderung Jesu), römischen und germanischen Elementen geformt und schließlich im 11. Jahrhundert zu einem umfassenden System institutionalisiert. In der Neuzeit wurden allmählich von allen Staaten unter Übernahme mancher Grundsätze des kirchlichen Eherechts eigene Ordnungen geschaffen, die von der Kirche nur für die bürgerlich-rechtlichen Wirkungen der Ehe anerkannt werden.

Der gültige Abschluss einer Ehe wird durch Brautunterricht (Brautexamen) und Aufgebot vorbereitet; er verlangt Ehefähigkeit, die innere Willenszustimmung und den Konsensaustausch in der

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Quellenangabe
Brockhaus, Katholische Kirche. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/eherecht/kirchliches-eherecht/katholische-kirche