Ehrenamt, die Wahrnehmung eines öffentlichen Amtes beziehungsweise einer sozialen Aufgabe ohne Bezüge, gegebenenfalls mit Möglichkeiten zur Aufwandsentschädigung; in diesem Sinn auch gesetzlich geregelt, z. B. Tätigkeiten als Schöffe bei Gerichten, als Wahl-, Bewährungs- oder Erziehungshelfer oder in verschiedenen öffentlichen beziehungsweise sozialen Gremien. – Ehrenbeamter ist, wer zur ehrenamtlichen Ausübung bestimmter Aufgaben in das Beamtenverhältnis berufen wird (z. B. als ehrenamtlicher Bürgermeister).

Geschichte In Deutschland geht die Funktion des Ehrenamts auf die preußische Gemeindereform des

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Werke

Weiterführende Literatur:

Bürgerschaftliches Engagement u. Zivilgesellschaft, hg. vom Deutschen Bundestag (2002);
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Quellenangabe
Brockhaus, Ehrenamt. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/ehrenamt