eigenhändiges Delikt, Bezeichnung für Straftaten, die nur durch persönliche Tatausführung begangen

(11 von 26 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, eigenhändiges Delikt. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/eigenhändiges-delikt