Eigenkirche, im Mittelalter die im Eigentum eines weltlichen Herrn stehende Kirche (auch Klosterkirche und Stiftskirche).

Der Grundherr hatte kraft seiner sachenrechtlichen

(21 von 145 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Eigenkirche. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/eigenkirche