Eigentumsrechte, Verfügungsrechte, englisch Property-Rights [ˈprɔpətɪ ˈraɪts].

Handlungsrechte eines Einzelnen oder einer Gruppe von Personen, die sich auf die Nutzung eines knappen Gutes beziehen. Eigentum besteht aus einer Vielzahl von Rechten: den Rechten, ein Gut zu ge- oder zu verbrauchen, es zu nutzen, d. h. Erträge aus ihm zu ziehen, seine Funktion oder Substanz zu verändern, sowie dem Recht, diese Einzelrechte sämtlich oder einzeln auf andere Personen

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Werke

Weiterführende Literatur:

R. H. Coase: The firm, the market and the law
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Quellenangabe
Brockhaus, Eigentumsrechte. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/eigentumsrechte