Einlagensicherung, durch Garantien Dritter gewährleistete Absicherung der Bankkunden gegen den Verlust ihrer Einlagen für den Fall, dass ihr Kreditinstitut in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. In Deutschland bestehen für die einzelnen Bankgruppen spezifische Einlagensicherungssysteme, die von den Spitzenverbänden der Kreditwirtschaft getragen und durch Umlagen beziehungsweise Einzahlungen der ihnen angehörenden Institute finanziert werden. Dabei sind die Einlagensicherungssysteme der Sparkassen und Kreditgenossenschaften darauf ausgerichtet, das jeweilige Kreditinstitut zu erhalten (Institutssicherung als direkter Einlagenschutz), wohingegen die Einlagensicherung der privaten Banken

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Quellenangabe
Brockhaus, Einlagensicherung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/einlagensicherung