einstweilige Unterbringung, im Strafrecht vorläufige Präventivmaßnahme zur Verhinderung weiterer Straftaten des Täters. Liegen dringende Gründe für die Annahme vor, dass ein Erwachsener eine mit Strafe bedrohte Handlung im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen hat,

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Quellenangabe
Brockhaus, einstweilige Unterbringung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/einstweilige-unterbringung