Eintrittsrecht, im Verwaltungsrecht das Recht der im hierarchischen Verwaltungsaufbau vorgesetzten Behörde, Angelegenheiten, für die die nachgeordnete Behörde gesetzlich zuständig

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Quellenangabe
Brockhaus, Eintrittsrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/eintrittsrecht