Einwilligung, Recht: Im Strafrecht das bewusste Einverstandensein (mit der Rechtsverletzung). Die Einwilligung des Verletzten ist bei Körperverletzungen (z. B. nach der Rechtsprechung bei ärztlichen Eingriffen) nach § 226 a StGB als Rechtfertigungsgrund

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Quellenangabe
Brockhaus, Einwilligung (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/einwilligung-recht