Einzelrichter, allein entscheidender Richter im Gegensatz zum Kollegialgericht. Als Einzelrichter entscheidet im Zivilprozess und in der freiwilligen Gerichtsbarkeit der Richter beim Amtsgericht und, zur Entlastung des Gerichts und zur Beschleunigung des Verfahrens, ein Mitglied eines Kollegialgerichts 1. und 2. Instanz: So ist im Verfahren 1. Instanz vor dem Landgericht

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Quellenangabe
Brockhaus, Einzelrichter (Zivilprozess). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/einzelrichter-zivilprozess