Eisenbahnsignale, 1) im weiteren Sinn optische oder akustische Zeichen mit festgelegter Bedeutung für den Eisenbahnbetrieb. Sie dienen der sicheren und flüssigen Betriebsführung. Die deutschen Eisenbahnsignale sind in der Eisenbahn-Signalordnung (ESO) gesetzlich verankert und im Signalbuch der Deutsche Bahn AG dargestellt. Zu diesen Eisenbahnsignalen gehören auch die sichtbaren und hörbaren Signale der im Zug- und Rangierbetrieb tätigen Personen, wie der Abfahrauftrag. 2) Im engeren Sinn werden die zur Übermittlung benutzten optischen Zeichen als Eisenbahnsignale bezeichnet: bewegliche Signalflügel und -scheiben, fest stehende

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Werke

Weiterführende Literatur:

T. Frister: Strecken, Schranken u. Signale (2003);
U. Miethe: Signale der
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Quellenangabe
Brockhaus, Eisenbahnsignale. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/eisenbahnsignale