Eltern [eigentlich »die Älteren«], Singular (fachsprachlich) Elter der oder das, -s, Verwandte ersten Grades, jedoch im Rechtssinne nicht nur die leiblichen Eltern (Mutter und Vater), sondern auch andere mit elterlichem Sorgerecht ausgestattete Personen (Adoptiveltern).

Das Elternrecht ist das den Eltern vom Grundgesetz garantierte Recht, Pflege und Erziehung ihrer minderjährigen Kinder in Selbstverantwortung wahrzunehmen. Nach Artikel 6 Absatz 2 GG sind Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und

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Quellenangabe
Brockhaus, Eltern (Pädagogik). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/eltern-pädagogik