Empfehlung,

Kartellrecht: an ein Unternehmen gerichtete Erklärung, durch die eine wettbewerblich relevante Verhaltensweise als vorteilhaft angeraten, nahegelegt oder vorgeschlagen wird mit der Absicht, bei dem Empfehlungsempfänger eine Verhaltensbeeinflussung zu bewirken. Empfehlungen solcher Art waren bisher nach deutschem Kartellrecht verboten (Empfehlungsverbot), wenn die nahegelegte Verhaltensweise im(45 von 318 Wörtern)
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Quellenangabe
Brockhaus, Empfehlung (Kartellrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/empfehlung-kartellrecht