Entführung, im weiteren Sinn Bezeichnung für bestimmte gegen die Freiheit des Einzelnen gerichtete Delikte. Das deutsche StGB kennt neben dem allgemeinen Tatbestand der Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) eine Reihe von Vorschriften gegen besondere Formen der

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Quellenangabe
Brockhaus, Entführung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/entfuhrung