Entgeltfortzahlung, Fachausdruck des Sozialrechts für die Sicherung des Arbeitsentgelts von Arbeitnehmern im Krankheitsfall und an gesetzlichen Feiertagen. In Deutschland ist die Entgeltfortzahlung durch das Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz, Abkürzung EFZG) vom 26. 5. 1994 (mit späteren Änderungen) geregelt. Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit

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Quellenangabe
Brockhaus, Entgeltfortzahlung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/entgeltfortzahlung