Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer, durch die Gesetzgebung zur Arbeitsmarktreform mit Wirkung ab 1. 1. 2003 in § 421 j Sozialgesetzbuch III eingeführte und

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Quellenangabe
Brockhaus, Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/entgeltsicherung-fur-ältere-arbeitnehmer