Entlassung (Recht)
Entlassung, Recht: 1) im Arbeitsrecht jede durch Kündigung vom Arbeitgeber herbeigeführte Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigungsschutz
(14 von 93 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?
Quellenangabe
Brockhaus,
Entlassung (Recht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/entlassung-recht