Die Stilllegung eines Kernkraftwerkes beginnt mit der endgültigen Abschaltung der Anlage und endet mit der »Entlassung des Kraftwerksbereiches aus

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Quellenangabe
Brockhaus, Stilllegung von Kernkraftwerken. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/entsorgung/stilllegung-von-kernkraftwerken