Erbschein, ein auf Antrag durch das Nachlassgericht am Wohnsitz des Erblassers erteiltes Zeugnis über die erbrechtlichen Verhältnisse (§§ 2353 ff. BGB); es gibt die Namen

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Quellenangabe
Brockhaus, Erbschein. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/erbschein