Erfüllungsgehilfe, Recht: die Person, die mit Willen eines Schuldners für diesen bei der Erfüllung seiner geschuldeten Leistung tätig wird, z. B.

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Quellenangabe
Brockhaus, Erfüllungsgehilfe (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/erfullungsgehilfe-recht