Erlass (Zivilrecht)
Erlass, 1) Zivilrecht: das Erlöschen eines Schuldverhältnisses durch grundsätzlich formlosen Vertrag zwischen Gläubiger und
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Quellenangabe
Brockhaus,
Erlass (Zivilrecht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/erlass-zivilrecht