Erneuerbare-Energien-Gesetz, Abkürzung EEG, Kurzbezeichnung für das Gesetz über den Vorrang Erneuerbarer Energien, dessen Ziel es ist, im Interesse des Klima-, Natur- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und dazu beizutragen, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung nach und nach zu erhöhen; Fernziel ist ein Anteil von 80 % im Jahr 2050 (bereits 35 % bis 2020). Die ursprünglichen Fassung des EEG trat 29. 3. 2000 in Kraft, bedeutende Novellierungen gab

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Quellenangabe
Brockhaus, Erneuerbare-Energien-Gesetz. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/erneuerbare-energien-gesetz