Ersatzvornahme (Recht)
Ersatzvornahme, Recht: allgemein die Vornahme einer vom Pflichtigen geschuldeten Handlung durch einen Dritten auf
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Quellenangabe
Brockhaus,
Ersatzvornahme (Recht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/ersatzvornahme-recht