Erschließungsbeiträge, die durch die Gemeinden nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zur Deckung ihres Erschließungsaufwands von den Grundstückseigentümern zu erhebenden Abgaben. Die Gemeinden können nur dann für die in § 127 BauGB aufgeführten und im Bebauungsplan ausgewiesenen Erschließungsanlagen Erschließungsbeiträge erheben, wenn ihr Erschließungsaufwand (von dem sie mindestens 10 % selbst zu tragen haben) anderweitig

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Quellenangabe
Brockhaus, Erschließungsbeiträge. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/erschliessungsbeiträge