Ab 1989/91 sahen sich auch die Europäischen Gemeinschaften mit den politischen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Zusammenbruchs des kommunistischen Staatensystems konfrontiert. Am 22. 10. 1990 hatte der EG-Ministerrat bereits die gesetzlichen »Übergangsregelungen« für die Eingliederung des Gebiets der früheren DDR in die EG gebilligt (ab 1. 1. 1991 in Kraft). Im April 1991 gründeten die EG-Staaten, 27 weitere Staaten und die Europäische Investitionsbank (EIB) die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE; Osteuropabank) zur Erneuerung der Volkswirtschaften der früheren kommunistischen Staaten auf

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Quellenangabe
Brockhaus, Reformen im Zeichen der EU-Erweiterung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/europäische-integration/reformen-im-zeichen-der-eu-erweiterung