Europäischer Haftbefehl, eine justizielle Entscheidung, die in einem Mitgliedsstaat der EU ergeht und die Festnahme und Übergabe einer gesuchten Person durch einen anderen Mitgliedsstaat bezweckt, weil die Person wegen des Verdachts einer Straftat oder zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehenden Maßregel der Sicherung verfolgt wird.

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Quellenangabe
Brockhaus, Europäischer Haftbefehl. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/europäischer-haftbefehl