Europäisches Arbeitsrecht, die Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft zum Arbeitsrecht. Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 25. 3. 1957 enthielt kaum arbeitsrechtliche Vorschriften. Geregelt war die Gewährung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer (Artikel 48 EWG-Vertrag, jetzt Artikel 39 EG-Vertrag), die sozialversicherungsrechtlich durch die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 vom 14. 6. 1971 abgesichert worden ist. Im EWG-Vertrag war auch schon der Grundsatz der Lohngleichheit von Frauen und Männern

(65 von 462 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Europäisches Arbeitsrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/europäisches-arbeitsrecht