Europäisches Kartellrecht, Vorschriften des europäischen Rechts zur Verhinderung von gegen die Freiheit und Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs gerichteten und von Unternehmen ausgehenden Selbstbeschränkungen, Behinderungen und konzentrationsfördernden Zusammenschlüssen. In Abgrenzung zum nationalen Kartellrecht erfordert die Anwendbarkeit des Europäischen Kartellrechts, dass die genannten Verhaltensweisen den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten der EU beeinträchtigen.

Wettbewerbsschützende Regelungen dieser Art enthielt zunächst der bis 2002 geltende Vertrag zur Errichtung der Europäischen

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Quellenangabe
Brockhaus, Europäisches Kartellrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/europäisches-kartellrecht