Europäisches Patentrecht, im Zuge der zunehmenden europäischen Wirtschaftsverflechtung, besonders nach Gründung der EWG, aber unabhängig von dieser geschaffenes übernationales Patentrechtssystem zur Erteilung und Verwaltung europäischer Patente. Rechtsgrundlagen des Europäischen Patentrechts sind im Wesentlichen das Europäische Patentübereinkommen (Abkürzung EPÜ) von 1973 und die Vereinbarung über Gemeinschaftspatente (Abkürzung VGP) von 1989. Das europäische Patent wird aufgrund einer einzigen europäischen Patentanmeldung durch das Europäische

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Quellenangabe
Brockhaus, Europäisches Patentrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/europäisches-patentrecht