Exilregierung, Völkerrecht: ein im Ausland tätig werdendes Organ, das für sich in Anspruch nimmt, die höchsten exekutiven Funktionen im eigenen, aber von ihm verlassenen Staat

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Quellenangabe
Brockhaus, Exilregierung (Völkerrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/exilregierung-völkerrecht