externe Effekte, Externalitäten, Volkswirtschaftslehre: Auswirkungen der ökonomischen Aktivität eines Wirtschaftssubjekts (als Produzent oder Konsument) auf die Produktions- oder Konsummöglichkeiten anderer Wirtschaftssubjekte, die bei der Preisbildung nicht berücksichtigt werden. Im Fall positiver externer Effekte (externer Nutzen) erhält der Verursacher von Vorteilen (z. B. Klimaverbesserung durch Baumanpflanzung) kein Entgelt von den Begünstigten, im Fall negativer externer Effekte (externe Kosten) zahlt der Urheber von Nachteilen (z. B. Umweltbelastung durch Schadstoffemissionen

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Quellenangabe
Brockhaus, externe Effekte (Volkswirtschaftslehre). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/externe-effekte-volkswirtschaftslehre