Fahndung [mittelniederdeutsch vanden »besuchen«, »aufsuchen«], Maßnahmen der Staatsanwaltschaft und der Polizei zur Entdeckung flüchtiger oder gesuchter Personen (z. B. Straftäter, Zeugen). Die Fahndung im Strafverfahren wird durch die Staatsanwaltschaft veranlasst; die Fahndungsmaßnahmen müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der

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Quellenangabe
Brockhaus, Fahndung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/fahndung