Fahr|erlaubnis, behördliche Erlaubnis (Verwaltungsakt), auf öffentlichen Straßen ein Kfz zu führen. Ausgenommen von der Fahrerlaubnispflicht sind Krankenfahrstühle bis 15 km/h, Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h, sogenannte Mofas, für die eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt wird, Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler oder andere Flurförderfahrzeuge bis jeweils 6 km/h sowie einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden. Die Fahrerlaubnis ist zu erteilen, wenn der Antragsteller seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hat, das erforderliche Mindestalter erreicht

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Quellenangabe
Brockhaus, Fahrerlaubnis. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/fahrerlaubnis