Falschbe|urkundung, eine inhaltlich unrichtige Beurkundung. Sie ist zu unterscheiden von der Urkundenfälschung. Die Falschbeurkundung (»schriftliche Lüge«) steht als solche nicht allgemein unter Strafe, ist aber oft nach

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Quellenangabe
Brockhaus, Falschbeurkundung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/falschbeurkundung