Familienpflegezeit, teilweise Freistellung von bis zu 24 Monaten, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Anspruch nehmen können, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen

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Quellenangabe
Brockhaus, Familienpflegezeit. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/familienpflegezeit