Feindstaatenklausel, Bezeichnung für die zur Friedenssicherung in Bezug auf Feindstaaten des Zweiten Weltkrieges erlassenen Bestimmungen der UN-Charta. Hiernach wurden diejenigen Maßnahmen, die infolge des Zweiten Weltkriegs in Hinsicht auf einen Staat getroffen wurden, der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichnerstaats der Charta war, 1945 weder

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Quellenangabe
Brockhaus, Feindstaatenklausel. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/feindstaatenklausel